E-Rezept einlösen

E-Rezept einlösen

Seit Beginn des Jahres stellen die Ärzte schrittweise auf das E-Rezept um. Die allermeisten Kunden kommen aktuell dazu mit ihrer Versichertenkarte zu uns in die Apotheke und stecken diese im Eingangsbereich in unser Check-In Terminal, so wie Sie das auch vom Arzt kennen. Diese Lösung funktioniert gut, wird jedoch nicht die einzige Möglichkeit bleiben.

Weg zum Arzt erspart?

Das E-Rezept vereinfacht viele Prozesse für Arzt, Apotheke und Patient. Bei ihrem ersten E-Rezept werden Sie zunächst mal kaum ein Unterschied zum Papierrezept feststellen. Doch sollten Sie im selben Quartal nochmal eine Verschreibung benötigen, wird ihnen der Weg zum Arzt erspart. Danke E-Rezept. Eins bleibt jedoch gleich, einmal pro Quartal ist der Arztbesuch sinnvoll und auch Voraussetzung für eine neue Verschreibung.

Weg zur Apotheke erspart?

Ist die Einlösung ihres Rezeptes über die Versichertenkarte nicht möglich, weil Sie zum Beispiel aktuell das Haus nicht verlassen können, dann können Sie bei Arzt auch um die Ausstellung eines QR-Codes bitten. Diesen kann die Praxis an die Apotheke faxen oder über den datenschutzsicheren Weg der KIM senden und wir können ihnen die Medikamente bringen oder bereits zur Abholung vorbereiten.

Alternativ können Sie sich auch die App der Gematik herunterladen. Hier lassen sich die E-Rezepte verwalten. Kontaktieren Sie dazu ihre Krankenkasse, da Sie eine PIN zur Einrichtung benötigen.

Haben Sie noch etwas Geduld, dann werden in ein paar Monaten auch mehrere einfachere Einlösewege zu Verfügung stehen.  So erhält in Zukunft auch unsere eigene Apotheken App ein Update mit der Möglichkeit ihre Rezepte über NFC an uns zu Übertragung. Das heißt Sie halten nach der Verschreibung ihre Versichertenkarte einfach an ihr Telefon und im selben Moment landen ihre Rezepte bei uns und werden zur Lieferung oder Abholung vorbereitet.

E-Rezept?! Na in deiner Paracelsus Apotheke.

 

Was kann  noch nicht als E-Rezept verschrieben werden?

Aktuell profitieren nur gesetzlich Versicherte von dem E-Rezept. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. So können aktuell nur Medikamente digital verschrieben werden. Hilfsmittel, BTM, Privatrezepte etc. bleiben noch außen vor. Hier die Übersicht ab wann für diese Bereiche eine Umsetzung erwartet werden kann:

ab 01.07.2025

  • BTM
  • T-Rezepte

 

ab 01.07.2027

  • Hilfsmittel
  • Verbandsmittel
  • Harn- und Blutteststreifen
  • Medizinprodukte
  • Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung

 

ohne Termin

  • Privatrezepte
  • Dosierautomaten
  • Sprechstundenbedarf

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