Telefonische Krankschreibung – wann, wie und für wen?

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Um das Infektionsgeschehen um den Coronavirus in den Griff zu bekommen, werden zahlreiche verschiedene Anstrengungen unternommen. Ein Instrument, das sich bei der ersten Welle im Frühjahr bewährt hat, ist die telefonische Krankschreibung. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde diese Sonderregelung Ende 2020 wieder eingeführt. Nutzen kann man diese Möglichkeit dann, wenn man unter Erkrankungen der oberen Atemwege leidet, also grundsätzlich Schnupfen und Husten, und dabei nur leichte Symptome zeigt.

Die telefonische Krankschreibung soll dabei in erster Linie zwei Zwecke erfüllen: Erstens werden die Arztpraxen entlastet, wenn weniger Patienten persönlich vorbeikommen. Zweitens vermeidet man mit dieser Regelung gleichzeitig volle Wartezimmer in den Praxen und damit einen Ort, an dem sich Ansteckungen häufen können. Überall, wo mehrere Menschen zusammen Zeit in geschlossenen Räumen verbringen, steigt prinzipiell das Infektionsrisiko. Jeder potenzielle Infektionsherd, der vermieden werden kann, ist also hilfreich bei der Eindämmung des Virus.

Ein wichtiges Argument, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen, war das Aufeinandertreffen von Covid-19-Erkrankungen und der Grippesaison 2020/2021. Durch das parallele Auftreten beider Erkrankungen wird eine schnellere Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet, denn auch bei Grippe kann es zu schweren Verläufen kommen, die medizinische Versorgung benötigen.

Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist eine eingehende Beratung, bei der sich der Arzt im Gespräch ein Bild vom Gesundheitszustand des Patienten machen kann. Wichtig ist hier vor allem die genaue Schilderung der Symptome. Im Falle von Covid-19 treten in erster Linie Husten und Fieber auf. Seltenere Symptome sind beispielsweise Hals- oder Gliederschmerzen, Durchfall oder auch ein Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. Je genauer man dem Arzt am Telefon sämtliche Beschwerden schildert, am besten mit dem Zeitpunkt des Auftretens, desto genauer ist das Bild, das er sich machen kann. Die Krankschreibung kann dann zunächst für sieben Tage erfolgen. Ist nach dieser Zeit keine Besserung eingetreten, kann die Krankschreibung verlängert werden, jedoch nur einmalig für weitere sieben Tage.

Leichte Beschwerden der Atemwege sollten nach wenigen Tagen verschwunden sein oder sich zumindest stark gebessert haben. Oft handelt es sich hierbei lediglich um eine Erkältung, denkbar ist jedoch auch eine Ansteckung mit Covid-19 und ein sehr milder Verlauf. Bemerkt man also Symptome wie Husten und Fieber, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich krankschreiben zu lassen und die Zeit bis zur Genesung auch tatsächlich zu Hause zu verbringen. Wenn nicht sicher ist, ob man sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, ist die Selbstisolation die richtige Entscheidung, da sonst die Gefahr besteht, dass man andere Menschen ansteckt. Doch auch eine simple Erkältung kann Kollegen und Bekannte anstecken und deren Immunsystem zusätzlich fordern. Man tut also in jedem Fall allen etwas Gutes, wenn man zu Hause bleibt und sich auskuriert.

Bei schwereren Symptomen oder bei Krankheitszeichen, die nicht schnell wieder verschwinden, sollte man sich in jedem Fall an den Hausarzt wenden. Dann ist es jedoch wichtig, auf keinen Fall einfach in der Praxis vorbeizugehen, sondern unbedingt vorher anzurufen und zuerst am Telefon zu besprechen, wie nun weiter vorgegangen wird. Selbst wenn man davon ausgeht, unter einer Grippe und nicht unter Covid-19 zu leiden: Die Symptome sind oft nur schwer zu unterscheiden und auch eine Ansteckung mit Grippe ist möglichst zu vermeiden. Hier gilt es also, Vorsicht walten zu lassen.

Noch einmal anders verhält es sich, wenn man den Verdacht hat, mit einer Person Kontakt gehabt zu haben, die an Covid-19 erkrankt ist oder dies sogar sicher weiß. In diesem Fall scheidet eine telefonische Krankschreibung definitiv aus. Man wendet sich direkt an das Gesundheitsamt, um dieses zu informieren und Anweisungen für das weitere Vorgehen zu erhalten. Diese Information des Gesundheitsamtes ist verpflichtend und unter anderem wichtig für die Nachverfolgung der Infektionsketten. Bei Erkrankungen mit Covid-19 wird vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet. An diese Anordnung muss man sich unter allen Umständen halten, Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Bereits vor der Anordnung durch eine zuständig Stelle gilt es beim Verdacht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sich in Selbstisolation zu begeben. Wie lange bei einem positiven Test die Quarantäne dauert und unter welchen Umständen sie wieder aufgehoben werden kann, erfährt man dann vom Gesundheitsamt.

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